Beitrag vom 26 April 2012
Wer sich kein Eigenheim kaufen, sondern ein Haus mieten möchte, der sollte sich auch damit beschäftigen, was er dann am und im Haus machen darf und was nicht. Eine ganze Reihe von Aktionen ist genehmigungspflichtig. Und das fängt bereits bei der Untervermietung an. Hat man ein Zimmer übrig und möchte es beispielsweise an Studenten vermieten, benötigt man dazu die Zustimmung des Vermieters. Außerdem muss die Laufzeit des Untermietvertrags beim Haus Mieten an den Hauptmietvertrag gekoppelt werden. - vollständigen Beitrag lesen…
Wenn man sich ein
Vom Gesetzgeber her ist die Schriftform für den Mietvertrag in Deutschland nicht vorgeschrieben. Man kann theoretisch auch per traditionellem Handschlag eine Wohnung mieten. Beim Haus Mieten wäre das genauso möglich. De facto kommt in diesem Fall ein Mietvertrag zustande, der sich ausschließlich nach den Bestimmungen des BGB und der dazu gehörigen Nebengesetze richtet.