Heizung in der Mietwohnung kaputt – Was nun?

Sollte die Heizung in der Mietwohnung ausfallen, kann das verschiedene Ursachen haben. Bevor man den Vermieter anruft und um eine Reparatur bittet, sollte man prüfen, ob es nur einen Heizkörper betrifft oder alle Heizungen in der gesamten Wohnung oder gar im Haus ausgefallen sind. Das hilft dem Vermieter, den passenden Handwerker zu beauftragen. Ein defektes Thermostat an einem Heizkörper kann heute auch von den meisten Hausmeistern ausgetauscht werden.
Blubbert es im Heizkörper oder in den Steigleitungen, dann sollte man das dem Eigentümer oder Verwalter der Mietwohnung ebenfalls mitteilen. Oftmals ist nur Luft im System oder ein zu geringer Wasserstand im Heizkessel verantwortlich. Und das ist ein Problem, was ein Hausmeister ebenfalls meistens eigenständig lösen kann. Sollte der Schaden jedoch größer sein, ist der Vermieter verpflichtet, in einem „angemessenen Zeitraum“ einen Handwerker zu beauftragen. Während der Heizperiode sollte der Schaden innerhalb von zwei Tagen behoben werden.
Natürlich sollte man seinem Vermieter nicht gleich „aufs Dach steigen“, wenn das in Ausnahmefällen zum Beispiel durch ein fehlendes Ersatzteil nicht möglich sein sollte. Allerdings hat der Vermieter/Eigentümer dann die Pflicht, dem Mieter alle Aufwendungen zu erstatten, die durch eine alternative Beheizung entstehen und die über dem Betrag liegen, und die mit Hilfe der sogenannten Gradtagszahlen-Tabelle von den normalen Heizkosten dem Zeitraum des Ausfalls zugeordnet werden können.
Bei längerfristigen Heizungsausfällen in der Mietwohnung während der Heizperiode kann man Mietminderungen geltend machen. In Abhängigkeit vom Umfang des Ausfalles kann die Höhe sogar bis zur vollen Grundmiete reichen. Die Betriebskosten sind von den Mietminderungen jedoch nicht betroffen.