Mietrechtsänderungen 2013

Die beschlossene Mietrechtsänderung betrifft in Deutschland rund 18 Millionen Wohnungen, die vermietet sind. Die wichtigsten Änderungen betreffen den Mietpreiswucher, der vor allem in den deutschen Ballungsräumen nun begrenzt werden soll. Hier haben die einzelnen Bundesländer nun die Möglichkeit, die Erhöhungen der Mieten in den jeweiligen Stadtvierteln oder Städten stärker zu begrenzen. Nunmehr dürfen die Wohnungsmieten in einem Zeitraum von drei Jahren nur noch um maximal 15 Prozent steigen. Das gilt allerdings nur für bereits bestehende Mietverhältnisse und nicht für zukünftige. Somit ist die Kappungsgrenze nur für bereits abgeschlossene Mietverhältnisse gültig. Wer eine neue Wohnung sucht, kann eine angemessene Wohnung bei Quoka in Berlin finden.
Weiter wird dem Ziel der energetischen Modernisierung mehr Möglichkeit eingeräumt als bisher: Neue Fenster, neue Heizungen und Fassadendämmumgen müssen von den Mietern in einem zeitraum von drei Monaten geduldet werden. Eventuelle Mietminderungen durch Störungen wie Gerüste oder Geräusche können jetzt erst nach drei Monaten geltend gemacht werden.
Dem Mieter verbleibt in einer solchen Sanierungsphase jetzt allerdings das Recht auf die Sonderkündigung: Zum Ende des übernächsten Monats. Mieter, die den Umbau über drei Monate lang erduldet haben, können die Miete dann mindern. Je nach dem Umfang und der Beeinträchtigung fällt hier eine Mietminderung bis zu 50 Prozent an. Der Vermieter wird nun auch verpflichtet, die Sanierung anzukündigen: Spätestens drei Monate vor dem Beginn der handwerklichen Arbeiten muss der Vermieter diese ankündigen. Wenn dies versäumt wird, so werden damit in Verbindung gebrachte Mieterhöhungen erst nach einem Zeitraum von sechs Monaten wirksam. Zudem muss der Vermieter dem Mieter aufführen, welche Energieeinsparungen sich aus der Sanierung ergeben.
Der Vermieter darf die anfallenden Sanierungskosten zudem auf die Miete anrechnen: Elf Prozent der Investitionskosten dürfen hier veranschlagt werden. Zudem haben Mieter kein generelles Recht auf eine Ersatzwohnung für den Zeitraum der Sanierung. Nur für den Fall, dass die Wohnung gänzlich unbewohnbar ist, muss der Vermieter eine adäquate Ersatzwohnung stellen. Wer eine ansprechende und angemessene Wohnung sucht, kann diese Wohnung bei Quoka in Berlin finden.